Informationssicherheit wird verstanden als Schutz von Informationen und Daten vor Gefahren, Bedrohungen und Missbrauch, Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden und Minimierung von Risiken.
Konzeptionelle Maßnahmen müssen im Rahmen der Erstellung eines Sicherheitskonzeptes nach BSI Grundschutz erkennbar sein. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen (inkl. Gesetzentwurf) an die Datenverarbeitung sind dabei zu integrieren.
Der Datenschutz dient dem Schutz der Menschen vor Missbrauch ihrer Daten. Die IT-Sicherheit dient der Wahrung der folgenden Grundwerte von Informationen:
- Vertraulichkeit: Informationen und Funktionen stehen nur berechtigten Personen zur Verfügung.
- Integrität: Informationen sind unversehrt und vollständig, Funktionen liefern korrekte Ergebnisse.
- Verfügbarkeit: Informationen und Funktionen stehen im benötigten Zeitraum mit der benötigten Güte zur Verfügung.
- Authentizität: Echtheit, Zuverlässigkeit und Zurechenbarkeit einer Information oder Funktion sind gegeben und überprüfbar.
IT-Sicherheit dient damit auch dem Datenschutz. Bei Konflikten zwischen diesen Grundwerten ist daher im Zweifel der Vertraulichkeit Vorrang einzuräumen.
