Zur Verordnung von Hilfsmittel, die nicht in der Hilfsmitteltaxe geführt werden (Pflegehilfsmittel) wie zum Beispiel Orthesen ist eine Freitext Verordnung erforderlich. Allerdings ist zur Genehmigung ein Kostenvoranschlag einer Orthopädische Werkstatt erforderlich.
Eine Orthese ist ein medizinisches Hilfsmittel. Eine Orthese ist „ein äußerlich angelegtes Gerät zur Beeinflussung der strukturellen und funktionellen Eigenschaften des neuromuskulären und skelettalen Systems“.
Der § 33 Hilfsmittel im SGB V regelt die Versorgung des Versicherten.
Für Zahnärzte wurde eine Ausnahme von der Nutzung der Arzneimitteldaten für die eRezept-Verordnung geschaffen:
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Bei einer Freitextfeldverordnung geben Sie bitte an:
> Wirkstoff (zum Beispiel Amoxicillin)
> Wirkstärke und Wirkstärkeneinheit (zum Beispiel 250 mg / 5 ml)
> Darreichungsform (zum Beispiel Trockensaft)
> Packungsgröße nach abgeteilter Menge und Einheit (zum Beispiel 100 ml)
Wenn Sie ausnahmsweise einen Handelsnamen verordnen, geben Sie im Freitext-Verordnungsfeld bitte an:
> Handelsname inkl. Wirkstärke und Hersteller, sofern Bestandteile des Handelsnamens (zum Beispiel Dolomo TN) > Darreichungsform (zum Beispiel Tabletten)
> Packungsgröße nach abgeteilter Menge und Einheit (zum Beispiel 10 Stück)
Hinweise
Bei einer Freitextverordnung die Darreichungsform bitte nicht zusätzlich im Feld „Darreichungsform Freitext“ angeben.
Bitte nicht angeben im FreitextVerordnungsfeld:
> Pharmazentralnummern, Wirkstoffnummern oder andere Codes
> Packungsgröße nach N-Bezeichnung
> Dosierung – diese Angabe nur in den dafür vorgesehenen Feldern „Kennzeichen Dosierung“ und ggf. „Dosieranweisung“
> Anzahl der verordneten Packungen – diese Angabe nur im dafür vorgesehenen Feld „Anzahl der verordneten Packungen“
> Informationen, für die bereits andere Felder vorgesehen sind, z. B. ein Abgabehinweis
Grundsätzlich gilt: Bei Freitext-Verordnung nur ein Arzneimittel pro E-Rezept verordnen
