Die Auswahl von verordnungsfähigen Arzneimitteln erfordert eine Arzneimittelliste in Form einer Datenbank. Die Datenbank Kataloge sind regelmäßig zu aktualisieren. Sollte sich die Arzneimitteldatenbank hinter einer Firewall befinden sind die Vorgaben der Kammerrichtlinien für die 14-tägige Aktualisierung durch den Serverbetreiber umzusetzen.
