Automatiken bei der Umstellung von PRO X | SPZ-Manager
Der PRO-X | SPZ-Manager überträgt SPZ-Pauschalen im EBM-Katalog. Die Internen Kostenträgerrechnungen über Terminarten und Leistungen werden im Rahmen der Migration oder Synchronisation übertragen. Dazu müssen die entsprechenden Dienste gestartet werden. Bitte sprechen Sie diesbezüglich den CROSSSOFT-Support an.
Abrechnungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Abrechnung sind Anspruchsgrundlagen und Leistungsnachweise.
Beispiel:

Unter Listen finden Sie die §301 Statistik.
Dort können Sie permanent überwachen, ob alle Patienten im abzurechnenden Quartal eine Versicherung oder einen Versicherungsnachweis haben. (Bis zum 31.12.2021 Überweisungsschein: ab dem 1.3.2021 VSDM).
Zu VSDM vgl. https://www.crosssoft.de/vsdm-in-crosshealth/
WICHTIG: Hier finden Sie alle Patienten, sowie Privatfälle, Fälle aus anderen Abteilungen (IFF, Spezialambulanzen, wenn dies konfiguriert ist) oder ggf. Unfälle (BG). Die Liste greift alle Scheine auf. In der Vorprüfung sind natürlich nur GKV-Patienten enthalten.
Inhaltlich benötigen die Patienten für die Abrechnung einer Pauschale nach Entgeltschlüssel:
- einen Termin im Abrechnungsquartal
- eine Leistungspauschale
- eine Diagnose
- einen Überweisungsschein
- jeweils eine gültige LANR
auf dem Überweisungsschein - BSNR des Einweisers
Mit der rechten Maustaste können Sie die Liste auch exportieren (Excel, OpenOffice).

Die Farbcodierung (rot, grün, orange) hilft Ihnen, sich zu orientieren. Nur durchgängig vollständige grün markierte Patienten können zu Lasten der GKV oder gemäß GOÄ abgerechnet werden.
In der Vorprüfung steht Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit zur Verfügung, die Vorprüfung in eine definierte
Aufgabenliste/To-Do-Liste zu übernehmen und abzuarbeiten.

